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   AG Köln, 15.09.2008 - 139 C 184/08   

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AG Köln, 15.09.2008 - 139 C 184/08 (https://dejure.org/2008,25798)
AG Köln, Entscheidung vom 15.09.2008 - 139 C 184/08 (https://dejure.org/2008,25798)
AG Köln, Entscheidung vom 15. September 2008 - 139 C 184/08 (https://dejure.org/2008,25798)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus AG Köln, 15.09.2008 - 139 C 184/08
    Soweit der Kläger auch insoweit europarechtliche Einwendungen erhebt, kann dem mit Rücksicht auf die vorliegende Rechtsprechung (BGH-Versicherungsrecht 2005, 1565, 1570; OLG Frankfurt Versicherungsrecht 2005, 631) nicht gefolgt werden.

    Mangels Unwirksamkeit der AVB der Beklagten kommt somit auch nicht die durch BGHZ 164, 297 ff. typischerweise vorzunehmende Vertragsergänzung (angemessener Ausgleich für die Verletzung der Entscheidungsfreiheit bei Vertragsschluß wegen Intransparenz) dahingehend etwa zum Tragen, dass dem Kläger der mit den Hilfsanträgen verfolgte Auskunfts- und Zahlungsanspruch unter Bezugnahme auf die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals zuerkannt werden könnte.

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus AG Köln, 15.09.2008 - 139 C 184/08
    Mit Rücksicht hierauf hat die Beklagte die Transparenz-Anforderungen und die Notwendigkeit insbesondere von Warnhinweisen auf die wirtschaftliche Nachteiligkeit eines Frühstornos (BGH Versicherungsrecht 2001, 841) hinreichend erfüllt.
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04

    Rechtsstellung des Versicherers nach wirksame Anfechtung des

    Auszug aus AG Köln, 15.09.2008 - 139 C 184/08
    Die Klage kann auch nicht mit dem neu formulierten Hilfsantrag durchdringen: das hilfsweise Auskunfts- und Zahlungsbegehren des Klägers kann nicht mit Erfolg auf die Entscheidung BGHZ 164, 294 ff. (= Versicherungsrecht 2005, 1065 ff.) gestützt werden.
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Auszug aus AG Köln, 15.09.2008 - 139 C 184/08
    Soweit der Kläger auch insoweit europarechtliche Einwendungen erhebt, kann dem mit Rücksicht auf die vorliegende Rechtsprechung (BGH-Versicherungsrecht 2005, 1565, 1570; OLG Frankfurt Versicherungsrecht 2005, 631) nicht gefolgt werden.
  • LG Köln, 11.11.2009 - 26 S 32/08

    Notwendigkeit eines hinreichenden Hinweises über die Grundsätze und Nachteile

    Die Berufung des Klägers gegen das am 15.09.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln - AZ: 139 C 184/08 - wird zurückgewiesen.
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